Take-Two-Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden

Zuletzt aktualisiert: 29 Januar, 2024

Take-Two Interactive Software, Inc. ist ein globales Unternehmen mit Hauptsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, dessen Gruppe alle Take-Two-Unternehmen und -Label umfasst, einschließlich Rockstar Games, 2K, Private Division und Zynga („Take-Two“). Die in diesen Richtlinien enthaltenen Informationen können ohne Vorankündigung geändert werden, treten ab dem oben angegebenen Datum der letzten Aktualisierung in Kraft und stellen keine Rechtsberatung dar.

Take-Two verpflichtet sich, gültige, rechtmäßige Informationsanfragen und Handlungsanordnungen zu erfüllen, um Maßnahmen in Bezug auf nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content – „UGC“) zu ergreifen, die in den Produkten oder Dienstleistungen von Take-Two verfügbar sind. Die folgenden Richtlinien sollen Regierungsbehörden, nationalen Behörden, Aufsichtsbehörden, von der Europäischen Kommission benannten vertrauenswürdigen Hinweisgebern und Strafverfolgungsbehörden („Behörden zur Rechtsdurchsetzung“) bei der Einreichung von Anträgen und Anordnungen an Take-Two auf eine Weise unterstützen, die es Take-Two ermöglicht, eine Antwort zu beschleunigen.

Hinweis: Diese Richtlinien sind nur zur Nutzung durch Behörden zur Rechtsdurchsetzung bestimmt:

  • Alle zivilrechtlichen Anträge auf Herausgabe oder andere zivilrechtliche Verfahren müssen dem Unternehmensvertreter von Take-Two unter der unten aufgeführten Adresse zugestellt werden. Take-Two stimmt der rechtlichen Zustellung per E-Mail nicht zu; das Versenden von Dokumenten per E-Mail stellt keine wirksame Zustellung dar. Um jedoch die Reaktion von Take-Two auf gültig zugestellte, wirksame rechtliche Verfahren zu beschleunigen, senden Sie bitte eine PDF-Kopie der Dokumente, die dem Unternehmensvertreter von Take-Two zugestellt wurden, per E-Mail an [email protected].

  • Alle Kundenanfragen nach allgemeinem Support oder Informationen sollten zunächst an den Kundendienst gerichtet werden. Allgemeine Anfragen nach Unterstützung oder Informationen von Kunden, die an eine der unten aufgeführten E-Mail-Adressen übermittelt werden, werden ohne Antwort gelöscht. Die falsche, irreführende oder bösgläubige Verwendung des Antragssystems für Behörden zur Rechtsdurchsetzung durch einen Verbraucher stellt einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen dar und kann zu nachteiligen Maßnahmen gegen Ihr Konto führen.

Take-Two erhebt und verarbeitet Daten über Verbraucher seiner Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung. Diese Informationen können je nach verwendeten Labels, Produkten, Diensten oder Vertriebsplattformen unterschiedlich sein. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung von Take-Two, um weitere Informationen über die Art der Daten zu erhalten, die Take-Two in Bezug auf seine Verbraucher zur Verfügung hat, bevor Sie eine Zustellung bei Take-Two einreichen.

INFORMATIONEN FÜR STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN DER VEREINIGTEN STAATEN

Zustellung des Rechtsverfahrens: Unternehmensvertreter

Adresse für die Zustellung des Rechtsverfahrens:

Take-Two Interactive Software, Inc.

c/o Corporation Service Company

80 State Street

Albany, NY 12207

USA

Antrag auf Aufbewahrung von Daten

Anforderungen:

1. Beschreiben Sie die aufzubewahrenden Daten mit angemessenen Details, einschließlich des relevanten Zeitraums;

2. Reichen Sie alles auf Papier mit offiziellem Briefkopf ein und geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer und einen Kontaktnamen für die Korrespondenz an; und

3. stellen Sie sicher, dass der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde unterzeichnet wird.

Antrag senden an:

[email protected]

Hinweis:

Als Reaktion auf einen gültigen Antrag auf Aufbewahrung nach geltendem Recht wird sich Take-Two bemühen, identifizierte, relevante Informationen 90 Tagelang aufzubewahren, was auf Anfrage einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden kann.

Antrag zur Bereitstellung von Daten

Anforderungen:

• Grundlegende Benutzerdatensätze (z. B. Name, Benutzername, Namen der Charaktere, E-Mail-Adresse, IP-Adresse und Verbindungsdatensätze)

• Private Benutzerkommunikation (unter 180 Tage alt)

Gültige Vorladung im Zusammenhang mit einer offiziellen strafrechtlichen Untersuchung (18 U.S.C § 2703(c)(2)

Anforderungen:

• Allgemeine Aufzeichnungen oder Informationen (z. B. Freundeslisten, Gruppen, zu denen der Verbraucher gehört)

• Private Benutzerkommunikation (über 180 Tage alt)

Gültiger Gerichtsbeschluss (18 U.S.C. § 2703(d))

Antrag senden an:

Stellen Sie formelle Kopien von Vorladungen und Gerichtsbeschlüssen an die oben aufgeführte Zustellungsadresse unseres Unternehmensvertreters und senden Sie eine PDF-Kopie per E-Mail von einer offiziellen E-Mail-Adresse der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde an [email protected].

Notfallanträge – Todesgefahr/schwere Körperverletzung

Anforderungen:

1. Beschreiben Sie die Gründe für den Notfall, einschließlich aller Wahrscheinlichkeiten einer unmittelbaren Gefahr des Todes oder schwerer Körperverletzung;

2. reichen Sie alles auf Papier mit offiziellem Briefkopf ein und geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer und einen Kontaktnamen an; und

3. stellen Sie sicher, dass der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde unterzeichnet wird.

Antrag senden an:

[email protected]

Hinweis:

In Ermangelung einer Vorladung oder eines Gerichtsbeschlusses ist Take-Two berechtigt, aber nicht verpflichtet, Informationen und private Benutzerkommunikation als Reaktion auf einen echten Notfall mit unmittelbarer Gefahr des Todes oder schwerer Körperverletzung offenzulegen. Wir behalten uns das alleinige Ermessen vor, zu bestimmen, ob die beschriebenen Umstände die Notwendigkeit einer Notfalloffenlegung unterstützen.

INFORMATIONEN FÜR STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND ANDERER STAATEN AUSSERHALB DER USA

Alle Auskunftsersuchen und Handlungsanordnungen, die von Strafverfolgungsbehörden außerhalb der Vereinigten Staaten erlassen werden, müssen in englischer Sprache eingereicht werden und dem geltenden Recht entsprechen. Bevor Sie einen Antrag an Take-Two stellen, bestätigen Sie bitte, ob ein Rechtshilfeantrag oder ein Rechtshilfeersuchen erforderlich ist, um die Zustellung an Take-Two zu bewirken.

Digital Services Act („DSA“)

Anforderungen –

Anordnungen zur Bereitstellung von Informationen:

1. Leiten Sie die Anordnung an den zuständigen gesetzlichen Vertreter von Take-Two weiter;

2. geben Sie die ausstellende Strafverfolgungsbehörde an, die Sie vertreten;

3. geben Sie die streitgegenständlichen Produkte oder Dienstleistungen von Take-Two an;

4. geben Sie ausreichend detaillierte Informationen über den Antrag und die gesuchten Informationen an, um Take-Two in die Lage zu versetzen, den/die spezifischen Verbraucher zu identifizieren, über den/die diese Informationen angefordert werden (z. B. einen oder mehrere Benutzernamen, Kontonamen, E-Mail-Adressen, eindeutige Gerätekennungen oder andere eindeutige Identifikatoren);

5. geben Sie die Rechtsgrundlage nach EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedstaaten für die Anordnung an;

6. nennen Sie alle einschlägigen Strafverfolgungsbehörden, denen Informationen über die Wirkung der Anordnung zu übermitteln sind;

7. reichen Sie alles auf Papier mit offiziellem Briefkopf ein und geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer und einen Kontaktnamen an; und

8. stellen Sie sicher, dass der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde unterzeichnet wird.

Anforderungen –

Hinweise zu illegalen Inhalten:

1. Leiten Sie die Anordnung an den zuständigen gesetzlichen Vertreter von Take-Two weiter;

2. geben Sie die ausstellende Strafverfolgungsbehörde an, die Sie vertreten;

3. geben Sie die streitgegenständlichen Produkte oder Dienstleistungen von Take-Two an;

4. geben Sie die Rechtsgrundlage nach EU-Recht oder dem Recht der Mitgliedstaaten für die Anordnung an;

5. erläutern Sie klar und deutlich, warum der betreffende UGC illegal ist (einschließlich der spezifischen Bestimmungen des EU-Rechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten, gegen die der UGC verstößt);

6. geben Sie den genauen Standort oder andere Informationen an, die die Identifizierung des fraglichen UGC ermöglichen;

7. nennen Sie alle einschlägigen Strafverfolgungsbehörden, denen Informationen über die Wirkung der Anordnung zu übermitteln sind;

8. geben Sie den territorialen Geltungsbereich der Anordnung an;

9. beziehen Sie Informationen über die Rechtsbehelfe ein, die Take-Two und dem/den betroffenen Verbraucher(n), der/die für das UGC verantwortlich ist/sind, zur Verfügung stehen;

10. reichen Sie alles auf Papier mit offiziellem Briefkopf ein und geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse, Telefonnummer und einen Kontaktnamen an; und

11. stellen Sie sicher, dass der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde unterzeichnet wird.

Anforderungen – Vertrauenswürdige Hinweisgeber:

1. Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an und weisen Sie klar auf Ihren Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber gemäß DSA Artikel 22, zusammen mit einem Link zur relevanten öffentlichen Bezeichnung dieses Status, hin;

2. nennen Sie das Take-Two-Label oder -Studio, auf das sich die Mitteilung bezieht;

3. erklären Sie klar und deutlich, warum der fragliche UGC als illegal angesehen wird;

4. identifizieren Sie den fraglichen UGC und geben Sie den genauen Ort an oder stellen Sie andere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, damit Take-Two den Ort des fraglichen UGC identifizieren kann;

5. fügen Sie die folgende Aussage in Ihre Mitteilung ein: „Ich bestätige hiermit, dass ich in gutem Glauben davon überzeugt bin, dass die in diesem Bericht enthaltenen Informationen und Behauptungen korrekt und vollständig sind“; und

6. senden Sie Ihre Mitteilung an [email protected] unter Verwendung einer offiziellen E-Mail-Adresse des vertrauenswürdigen Hinweisgebers.

Gesetzlicher Vertreter gemäß DSA:

Der gesetzliche Vertreter von Take-Two gemäß DSA variiert je nach Label und Studio, je nach Standort des für das Label oder Studio zuständigen Datenverantwortlichen:

• Für Datenverantwortliche in der Europäischen Union ist der gesetzliche Vertreter der unter www.take2games.com/labels aufgeführte Datenverantwortliche.

• Für Datenverantwortliche mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist der gesetzliche Vertreter der unter www.take2games.com/labels aufgeführte EWR-Vertreter.

Antrag senden an:

Senden Sie alle gemäß dem DSA erteilten Anordnungen an die Adresse des zuständigen gesetzlichen Vertreters von Take-Two gemäß DSA und eine PDF-Kopie per E-Mail von einer offiziellen E-Mail-Adresse der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde an [email protected].

Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“)

Anforderungen:

1. Geben Sie die streitgegenständlichen Produkte oder Dienstleistungen von Take-Two an;

2. richten Sie den Antrag an den Datenverantwortlichen des jeweiligen Take-Two-Labels oder -Studios, das für dieses Produkt oder diese Dienstleistung verantwortlich ist;

3. geben Sie hinreichend detaillierte Informationen über Ihren Antrag, die betroffene(n) Person(en), auf die sich den Antrag bezieht, und die von Take-Two in Bezug auf diese betroffenen Personen gewünschten Informationen an;

4. reichen Sie den Antrag auf Papier mit offiziellem Briefkopf ein und geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und einen Kontaktnamen an;

5. stellen Sie sicher, dass der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter der anfragenden Strafverfolgungsbehörde unterzeichnet wird; und

6. reichen Sie den Antrag an den zuständigen Datenverantwortlichen unter der unter www.take2games.com/labels angegebenen Adresse ein und senden Sie eine PDF-Kopie des Antrags per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten von Take-Two unter der unten aufgeführten E-Mail-Adresse unter Verwendung einer offiziellen E-Mail-Adresse der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde.

Datenschutzbeauftragter:

[email protected]

Sonstige Strafverfolgungsanträge

Anforderungen:

1. Geben Sie die streitgegenständlichen Produkte oder Dienstleistungen von Take-Two an;

2. leiten Sie den Antrag an das entsprechende Take-Two-Label oder -Studio weiter, das für dieses Produkt oder diese Dienstleistung verantwortlich ist;

3. verweisen Sie auf die Rechtsgrundlage für den Antrag und stellen Sie alle nach geltendem Recht erforderlichen Informationen zur Verfügung;

4. stellen Sie sicher, dass der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter der anfragenden Strafverfolgungsbehörde unterzeichnet wird; und

5. senden Sie eine PDF-Datei des Antrags an die unten aufgeführte E-Mail-Adresse unter Verwendung einer offiziellen E-Mail-Adresse der ausstellenden Strafverfolgungsbehörde.

Antrag senden an:

[email protected]